Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen IT-Service Dental, Inhaber: Thorsten Weber, Taubenstr. 47, 40724 Hilden, im folgenden „Aufragnehmer“ und dem Kunden als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall kann es sich auch um einen Kaufvertrag handeln.
(2) Der Aufragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im IT-Bereich für insbesondere Zahnärzte, Kieferorthopäden und Dentallabore an. Dabei handelt es sich insbesondere aber nicht abschließend um Beratung und Softwarelösungen.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen und Arbeiten erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB. Der Auftragnehmer wird nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB tätig.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden akzeptieren wir nicht, es sei denn dies wurde explizit akzeptiert.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Website oder in anderen Werbeunterlagen wie z.B. Flyer des Auftragnehmers stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des vom Auftragnehmer ausgehändigten Angebotes zustande.
(2) Der Vertrag legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
(4) Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt folgendermaßen: Der Kunde erhält vom Auftragnehmer ein Angebot übermittelt. Nimmt der Kunde das Angebot an, stellt dies noch nicht den Vertragsschluss dar. Ein solcher kommt verbindlich erst zustande, wenn der Auftragnehmer diesen bestätigt. Hierfür hat er 14 Tage Zeit ab Eingang der Annahme durch den Kunden.
(5) Alternativ kann der Vertrag auch ohne ein vorab erstelltes Angebot zustande kommen, wenn der Kunde die Dienste des Auftragnehmers im Rahmen des „IT Remote Supports“ in Anspruch nimmt.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Aufragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen nach den derzeit geltenden Regeln der Technik anwendet.
(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunde kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(3) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig, im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Aufragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran, sofern vertraglich nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Sämtliche Unterlagen des Aufragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Aufragnehmers, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, sofern keine schriftliche Zustimmung des Aufragnehmers vorliegt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Aufragnehmers mir Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Dienstleistung zu machen.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Umsetzung erteilter Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist dabei verpflichtet alle relevanten Informationen und Materialien dem Aufragnehmer von selbst zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Aufragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Aufragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Coaching zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(3) Werden benötigte Informationen, Material oder Zugänge, welche der Aufragnehmer beim Kunden anfragt, durch den Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen geliefert und kann ein vereinbartes Leistungsziel dadurch nicht eingehalten werden, kann der Kunde keine Ersatzansprüche hieraus geltend machen.
(4) Der Aufragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistungserbringung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Leistungserbringungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Leistungserbringungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(5) Es gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. Diese sind nur verbindlich und fest vereinbart, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien festgelegt wurde. Der Aufragnehmer ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Leistungserbringung zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wird und für diesen zumutbar ist.
(6) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(7) Der Aufragnehmer ist nicht verpflichtet die Dienstleistung selbst zu erbringen. Insbesondere darf er Subunternehmer oder andere Dritte mit gleichen Qualifikationen für die Leistungserbringung einsetzen. Hierüber hat er den Kunden zu informieren.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die konkreten Preise ergeben sich ausschließlich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Aufragnehmer akzeptiert nur die in der Rechnung angegebenen Zahlungsmittel. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Monatsende unter Nachweis der erbrachten Leistungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Der Aufragnehmer behält sich vor in besonderen Fällen Anzahlungen zu verlangen. Soweit dies vereinbart wurde, hat bei Beauftragung von Dienstleistungen die Zahlung bis zu dem vereinbarten Termin vor Beginn der Leistungserbringung zu erfolgen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf die Leistungserbringung an dem vereinbarten Termin und der Aufragnehmer darf die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Aufragnehmers weder ganz noch teilweise auf Dritte zu übertragen. (Abtretungsverbot)
5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen.
(6) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 6 Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Kunden und dessen Kunden ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
(2) Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.
(3) Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
(4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 7 Softwareprodukte
(1) Sofern vertraglich vereinbart kann der jeweilige Vertrag auf Leistungen im Hinblick auf Softwareprodukte enthalten.
(2) Um die Projekte entsprechend umsetzen zu können, ist der Kunde verpflichtet, vom Auftragnehmer Softwarelizenzen zu erwerben. Bestimmte Laufzeiten werden im Angebot ausgewiesen.
(3) Der Auftragnehmer versichert, dass er zur Übertragung der erforderlichen Lizenzen berechtigt ist.
(4) Es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.
§ 8 zusätzliche Regelungen für Kaufverträge
(1) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich der Auftragnehmer vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls er von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wir er den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer und der Versandkosten.
(2) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, seht der Auftragnehmer von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Gleiches gilt bei Unmöglichkeit der Leistungsdurchführung.
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Wenn er die Bestellung durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet. Im Übrigen ergeben sich die Versandkosten aus dem Angebot des Auftragnehmers.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, wenn der Verkaufsgegenstand an den Beförderer übergeben ist oder unser Werksgelände zur Versendung verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen haben.
(5) Eigentumsvorbehalt:
(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs sind Kunden berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Kunden treten in diesem Fall die Kaufpreisforderungen aus einem Weiterverkauf bis zur Höhe des jeweiligen von uns in Rechnung gestellten Bruttoverkaufspreises an uns ab.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen oder durchführen zu lassen.
(c) Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen oder die Ersatzsicherheiten zu verwerten.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen und sonstigen, unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und von Kosten, die aufgrund der Sicherung/Realisierung ihrer Rechte entstehen, freizustellen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Aufragnehmer ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Aufragnehmer nicht. Der Erfolg der Leistungserbringung liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.
(3) Der Auftragnehmer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Kunden als Unternehmer beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 12 Monate für Neuware. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(4) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gekaufte Ware zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Das gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel. Verletzen Sie Ihre Untersuchungs- und Rügepflicht, ist die Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
(1) Der Aufragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Aufragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Aufragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Aufragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Datenerhebung und -verarbeitung: Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erheben und verarbeiten. Die Art, der Umfang und die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung werden in unserer Datenschutzerklärung näher erläutert.
(2) Auftragsverarbeitung: Sofern wir im Rahmen der Vertragsdurchführung Dienstleister oder Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen, erfolgt dies unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung.
(3) Datensicherheit: Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Manipulation zu verhindern.
(4) Datenweitergabe: Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen dies erlauben. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Vertragspartners.
(5) Betroffenenrechte: Der Vertragspartner hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten zu verlangen. Hierzu kann er sich jederzeit an die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktadresse wenden.
(6) Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Datenschutzgesetze und -verordnungen.
(7) Dauer der Datenspeicherung: Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
(8) Zustimmung: Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages erklärt sich der Vertragspartner mit den in dieser Datenschutzklausel beschriebenen Bedingungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung einverstanden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Als Gerichtsstand wird der Sitz des Aufragnehmers vereinbart.